Der Rat der Gemeinde Wetschen hat in seiner Sitzung am 27.11.2013 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 18 „Am Reitplatz II“, gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 11.06.2013 (BGBl. I, S. 1548), aufzustellen.
Der Ratsbeschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 18 „Am Reitplatz II“ wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB bekannt gemacht.
Die Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches ist in der nachfolgenden unmaßstäblichen Übersichtskarte dargestellt.
Gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 11.06.2013 (BGBl. I, S. 1548) ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten; ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.
Hiermit wird zur Teilnahme an der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
am Dienstag, den 04.03.2014, um 18.00 Uhr
in der Gaststätte Recker,
Diepholzer Straße 81, 49453 Wetschen
eingeladen.
Jedermann ist berechtigt, an der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung teilzunehmen und Planungsbeiträge vorzubringen.
Rehden, den 20.02.2014 Gemeinde Wetschen
Der Gemeindedirektor
Bloch