der Rat der Gemeinde Wetschen hat in seiner Sitzung am 16.07.2015 beschlossen, den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 20 „Biogasanlage Wetscher Bruch“, gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Der Bebauungsplan wird gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB aufgestellt.
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 20 „Biogasanlage Wetscher Bruch“ mit Planzeichnung und Begründung einschließlich Umweltplanerischer Fachbeitrag liegt in der Zeit vom 17.09.2015 bis einschließl. 16.10.2015 im Rathaus in 49453 Rehden, - im Nebengebäude, Schulstr. 22, Zimmer 23 -, montags bis mittwochs von 8.30 - 12.00 Uhr und 14.30 - 16.00, donnerstags von 8.30 - 12.00 Uhr und 14.30 - 18.00 Uhr, freitags von 8.30 - 12.30 Uhr sowie nach besonderer Vereinbarung zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Von der Auslegungsfrist gebe ich hiermit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB Kenntnis.
Der Entwurf des Bauleitplanes steht hier zur Einsichtnahme und zum Herunterladen zur Verfügung.
Sollte mir bis einschließlich 16.10.2015 keine Stellungnahme vorliegen, gehe ich davon aus, dass die von Ihnen wahrzunehmenden öffentlichen Belange nicht berührt werden.