Aktuelle Informationen des Robert-Koch-Instituts erhalten Sie hier.
Alle Vorschriften der Landesregierung finden Sie unter www.niedersachsen.de.
Die wichtigsten Fakten zum Thema stellt das Bundesministerium für Gesundheit auf seiner Internetseite "zusammengegencorona.de" zusammen.
16.06.2020
Corona-Warn-App als Baustein der Pandemiebekämpfung
Mit der Corona-Warn-App können alle mithelfen, Infektionsketten schneller zu durchbrechen. Sie macht das Smartphone zum Warnsystem, indem sie darüber informiert, wenn jemand Kontakt mit nachweislich Infizierten hatten. Dabei kennt die App weder den Namen noch den Standort der Besitzerin beziehungsweise des Besitzers des Smartphones, auf dem die App installiert wurde.
Die Corona-Warn-App ist ein Angebot der Bundesregierung. Download und Nutzung der App sind vollkommen freiwillig. Die App ist kostenlos im App Store (für iOS-Geräte) und bei Google Play (für Android-Geräte) zum Download erhältlich.
Die Tracing-App ersetzt nicht die Abstands- und Hygieneregeln. Sie ist aber ein wichtiger Baustein der Pandemiebekämpfung.
Umfangreiche Informationen zur Corona-Warn-App: https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/corona-warn-app
Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Corona-Warn-App: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/WarnApp/Warn_App.html
23.04.2020
Übersicht Online-Bildungs- und Beratungsangebote und Elternbrief
Der Landkreis Diepholz teilt sowohl Bildungs-, als auch Beratungsangebote mit. Hier geht es zur vollständingen Meldung des Landkreises.
Die Elternberatungsstelle Diepholz und Syke haben einen Elternbriefe entwickelt. Die Elternbriefe finden Sie auf bei der Seite des Landkreises.
22.04.2020
Erweitertes Service-Angebot in Kreis- und Rathäusern
Einheitliches Vorgehen von Städten, Samtgemeinden, Gemeinden und Landkreis
Ab kommenden Montag wird der Zugang zu den Dienstleistungsangeboten der Kreis- und Rathäuser wieder vereinfacht. Darauf haben sich der Landkreis Diepholz sowie die kreisangehörigen Städte, Samtgemeinden und Gemeinden gemeinsam geeinigt. Um der Ausbreitung des Coronavirus entgegenzuwirken, wurde der Publikumsverkehr innerhalb der Kreis- und Rathäuser seit Mitte März weitestgehend eingeschränkt.
22.04.2020
Alltagsmaskenpflicht ab dem 27. April 2020
Nach Auffassung der Landesregierungen von Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland ist unter Beachtung regionaler Besonderheiten ein möglichst geschlossenes Vorgehen der staatlichen Ebenen im Umgang mit der Corona-Virus-Pandemie von zentraler Bedeutung für die Akzeptanz politischer Entscheidungen. Im Sinne eines gemeinsamen Vorgehens haben sich die Ministerpräsidentin von Rheinland-Pfalz sowie die Ministerpräsidenten von Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen sowie dem Saarland darauf verständigt, ab dem 27. April 2020 die bisherige dringende Empfehlung, im ÖPNV und beim Einkaufen eine Mund-Nasen-Bedeckung beziehungsweise eine sogenannte Alltagsmaske zu tragen, in eine Pflicht zu überführen.
16.04.2020
Schrittweise Wiedereröffnung der Schulen – Notbetreuung in Kitas wird ausgeweitet
Schulen:
Das Land Niedersachsen wird seine Schulen ab dem 27. April zunächst für Abschlussklassen wieder öffnen, um den Schülerinnen und Schülern ausreichend Zeit zur Vorbereitung zu geben. Das bedeutet, dass die Abitur- wie auch alle anderen Abschlussprüfungen nach jetzigem Stand unter Einhaltung der Hygienevorgaben des Robert-Koch-Instituts stattfinden. Auch die Abschlussklassen der berufsbildenden Schulen starten am 27. April 2020.
Ab dem 4. Mai sollen gestuft weitere Jahrgänge nach und nach in den Präsenzunterricht zurückkehren. Für alle Schülerinnen und Schüler, die noch nicht wieder in die Schulen zurückkehren, ist ab dem 22. April Home Learning vorgesehen.
- Die Grundschüler der Klasse 4, die sich am Übergang zur weiterführenden Schule befinden, steigen nach den Abschluss- und Übergangsklassen am 4. Mai wieder in den Unterricht ein.
Der weitere Fahrplan für Niedersachsen sieht vor, dass ab der 20. Kalenderwoche gestuft die weiteren Jahrgänge aller Schulformen folgen.
- Für die Klassen startet der Unterricht somit am 11. Mai.
- Die Jahrgänge 3, 9 und 10 folgen ab dem 18. Mai 2020.
Alle Jahrgänge, die noch nicht wieder in der Schule sind, sowie alle Schülerinnen und Schüler, die aufgrund ihrer gesundheitlichen Situation zu Hause bleiben müssen, werden von ihren Lehrkräften für das „Lernen zu Hause“ mit Lernplänen und Aufgaben versorgt. Der Schwerpunkt beim Home Learning soll auf die Stärkung der Basiskompetenzen gelegt werden.
Auf dem Niedersächsischen Bildungsserver wird derzeit das Angebot erweitert, um Schülerinnen und Schülern zusätzlich Selbstlernangebote, (digitale) Unterrichtseinheiten und -materialien, Links zu geeigneten (kostenfreien) Internetseiten und Online-Lernplattformen, Apps und ähnliches für alle Schulformen und Fächer bereitzustellen. Mit der Niedersächsischen Bildungscloud (NBC) wird ab Anfang Mai allen niedersächsischen Schulen ein kostenloses und barrierefreies Lernmanagement-System angeboten.
Um den Infektionsschutz und die Hygiene- und Abstandsregeln besser einhalten zu können, soll es zur Wiedereröffnung ein angepasstes Hygienekonzept für die Schulen geben. Dieses bedarf der Umsetzung durch die Schulträger. Das Verfahren soll unverzüglich mit den kommunalen Spitzenverbänden abgestimmt werden. Das Niedersächsische Kultusministerium wird kurzfristig einen Musterhygieneplan für die Herausforderungen der Coronakrise zur Verfügung stellen.
Zusätzlich ist für die Zeit bis zu den Sommerferien ein umschichtiges Verfahren im Präsenzunterricht vorgesehen. Damit schaffen wir die Möglichkeit, die Schülerinnen und Schüler in kleineren Lerngruppen zu unterrichten und entlasten zugleich Schulen als auch Lehrkräfte. Darüber hinaus entlasten wir mit dieser Maßnahme auch die Schülerbeförderung. Für die Organisation eines umschichtigen Unterrichts werden alle Klassen und Lerngruppen, die sich bereits wieder in der Schule befinden, in je zwei Gruppen aufgeteilt. Für die Aufteilung des Unterrichts innerhalb einer Schulwoche gibt es verschiedene Möglichkeiten, darunter die Möglichkeiten eines täglichen oder wöchentlichen Wechsels. Die Schule wählt dafür ein Modell aus und erstellt einen entsprechenden Plan.
Kitas, Krippen und Horte:
Für die Kitas, Krippen und Horte gilt weiterhin bis zu den Sommerferien die Notbetreuung. Dafür werden die Betreuungskapazitäten ausgeweitet. Dabei soll auch sichergestellt werden, dass Kinder aus schwierigen sozialen Verhältnissen die Notbetreuung nutzen können. Dem Bedarf nach einer Betreuung von Kindern soll dadurch nachgekommen werden, dass die Härtefallregelung gelockert wird. Wo eine anderweitige Betreuung sichergestellt werden kann, sollen Kinder bis zu den Sommerferien möglichst zu Hause betreut werden. Dies trifft zum Beispiel auf Familien zu, wo nur ein Elternteil arbeiten geht, Homeoffice geleistet werden kann oder eine andere Betreuung möglich ist.
16.04.2020
Kontaktbeschränkungen bis zum 3. Mai verlängert, erste Lockerungen im Einzelhandel
Auch in den nächsten Wochen ist gemeinsame Disziplin und gegenseitige Rücksichtnahme weiterhin notwendig. Die bereits geltenden deutlichen Beschränkungen der Kontakte zwischen nicht in einer häuslichen Gemeinschaft lebenden Personen werden bis zum 3. Mai aufrechterhalten. Das bedeutet: Aufenthalt im Freien nur mit einer weiteren, nicht im eigenen Haushalt lebenden Person und strenge Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern. Auch im Privaten bleibt es bei einer Begrenzung auf eine sehr kleine Zahl gleichbleibender Kontakte. Das ist nötig, weil die Infektionsgeschwindigkeit bei einer Zunahme der Kontakte sehr schnell wieder steigen kann.
- Ab Montag, 20. April 2020 dürfen in Niedersachsen alle Geschäfte bis 800 qm Verkaufsfläche sowie unabhängig von der Verkaufsfläche Kfz- und Fahrradhändler und Buchhandlungen mit strengen Hygieneauflagen und Zugangssteuerungen wieder öffnen.
- Beim Einkauf und im ÖPNV wird das Tragen von Alltagsmasken dringend empfohlen. So können wir das Risiko von Infektionen durch diejenigen verringern, die das Virus in sich tragen, ohne dabei Symptome aufzuweisen. Medizinische Schutzmasken sollten dabei unbedingt den Beschäftigten in unseren Krankenhäusern und in den Alten- und Pflegeheimen vorbehalten bleiben.
- Für Menschen in Pflegeheimen und in Senioren- und Behinderteneinrichtungen sind aus Gründen des Infektionsschutzes Einschränkungen weiter notwendig. Zusammen mit Fachärzten für Krankenhaushygiene sollen jedoch für die einzelnen Heime jeweils Konzepte entwickelt werden, um die für die Betroffenen und ihre Angehörigen schon jetzt schwer zu ertragende soziale Isolation zu verringern.
- Für die Ausübung der Religionen müssen bis auf weiteres digitale Wege genutzt werden. Religiöse Zusammenkünfte werden bedauerlicherweise auch weiterhin zunächst nicht möglich sein.
14.04.2020
Telefonische Beratung bei Nordischnet möglich
Aufgrund der Corona-Pandemie können zum Thema "Breitband" aktuell keine persönlichen Beratungen vor Ort stattfinden.
Trotzdem möchte Nordischnet allen Interessierten weiterhin die Möglichkeit bieten, sich persönlich beraten zu lassen.
Unter https://nordischnet.de/form/registreirung-online-beratungste können ab sofort nach erfolgreicher Registrierung telefonische Termine mit Wunsch-Datum und Wunsch-Uhrzeit vereinbart werden. Der Berater meldet sich dann zu diesem Termin und klärt alle Fragen.
08.04.2020
Unterstützung für Kinder, Jugendliche und Familien
Nummer gegen Kummer für Kinder und Jugendliche:
Tel. 116 111
Elterntelefon:
Tel. 0800 111 0550
Alle Informationen zu den Jugendämtern in Städten und Landkreisen, Beratungsstellen und Kinderschutzzentren finden Sie unter www.kinderschutz-niedersachsen.de
04.04.2020
Baumärkte, Gartencenter und Blumenläden dürfen wieder öffnen.
Das Land Niedersachsen hat die Verordnung zur Beschränkung sozialer Kontakte anlässlich der Corona-Pandemie vom 27.03.2020 durch eine Neufassung dieser Verordnung ersetzt.
Die Verordnung tritt heute, 04.04.2020 in Kraft, gleichzeitig tritt die Verordnung vom 27.03.2020 außer Kraft.
In der neuen Verordnung werden Bau- und Gartenmärkte sowie Blumenläden als Betriebe aufgelistet, die Güter des täglichen Bedarfs anbieten und somit unter der Voraussetzung, dass der Mindestabstand von 1,5 Metern gewahrt wird, öffnen dürfen. Autowaschanlagen müssen seit heute geschlossen sein.
Die Neufassung der Verordnung finden Sie HIER.
02.04.2020
Hilfspaket des Bundes für Eltern
Eltern von Kindern, die das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder behindert und auf Hilfe angewiesen sind, die wegen der angeordneten Schul- und Kita-Schließungen zu Hause bleiben müssen, die Kinder selbst betreuen und dadurch einen Verdienstausfall erleiden, haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Entschädigung vom Staat. Gezahlt werden sollen 67 % des Nettoeinkommens, maximal jedoch 2.016 € im Monat für höchstens sechs Wochen.
Voraussetzung ist, dass die Betroffenen keine anderweitige zumutbare Betreuung, zum Beispiel durch den anderen Elternteil oder die Notbetreuung realisieren können. Die Betreuung durch Großeltern zählt aber ausdrücklich nicht dazu.
Die Auszahlung der Gelder erfolgt über die Arbeitgeber. Die ausgezahlten Beträge werden dem Arbeitgeber auf Antrag von der zuständigen Landesbehörde erstattet. Die Eltern müssen sich also für die Beantragung mit ihrem Arbeitgeber rückkoppeln.
Kein Anspruch auf Entschädigung haben Erwerbstätige, die Kurzarbeitergeld bekommen oder andere Möglichkeiten haben, zuhause zu bleiben, z.B. durch den Abbau von Zeitguthaben oder Resturlaub aus dem Vorjahr.
Nähere Einzelheiten finden Sie HIER.
01.04.2020
Allgemeinverfügung des Landkreises Diepholz vom 31.03.2020
Der Landkreis Diepholz hat am 31.03. eine Allgemeinverfügung erlassen, die folgende Punkte beinhaltet:
- Aufnahmestopp für Heime nach § 2 Abs. 2 Niedersächsisches Gesetz über unterstützende Wohnformen (NuWG);
- Aufnahmestopp und Ausweitung kontaktreduzierender Maßnahmen für ambulant betreute Wohngemeinschaften und besondere Formen des betreuten Wohnens gem. § 2 Abs. 3 und § 2 Abs. 4 (NuWG) sowie für ambulant betreute Wohngemeinschaften zum Zweck der lntensivpflege, die nicht in den Geltungsbereich des NuWG fallen;
- Notbetreuung bei Einstellung des Betriebs von Einrichtungen der Tagespflege i. S. v. § 2 Abs. 7 NuWG
Die Allgemeinverfügung finden Sie HIER.
26.03.2020
Neue zentrale Hotline der Landesregierung steht ab heute zur Verfügung
Die Niedersächsische Landesregierung stellt für Fragen der Bürgerinnen und Bürger ab sofort von montags bis freitags von 8 - 22 Uhr eine neue, zentrale Hotline zur Verfügung. Die Hotline ist unter der folgenden Telefonnummer erreichbar: +49 511 120 6000.
Diese vom Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport für die Landesregierung geschaltete neue Hotline soll allgemeine, direkt verfügbare Informationen zum Coronavirus und seinen Folgen unmittelbar geben, ansonsten aber der Vermittlung zu anderen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern aus verschiedenen Bereichen der Landesregierung dienen.
Die Landesregierung hat bereits am 26. Februar 2020 eine zentrale Internetseite mit umfassenden Informationen und zahlreichen FAQ's eingerichtet. Diese Seite enthält sowohl allgemeine Informationen für alle Bürgerinnen und Bürger, aber auch spezifische Hinweise für Eltern und Kinder, für Beschäftigte und Unternehmen, für Rettungsdienste und Krankenhäuser sowie einige weitere Gruppierungen. Die zentrale Internetseite lautet: https://www.niedersachsen.de/Coronavirus
Zu diesen Themen sind spezifische Hotlines zu den Folgen des Coronavirus geschaltet:
Gesundheit: Tel. +49 511 4505 555 (Mo - Fr von 9 - 18 Uhr)
Land- und Ernährungswirtschaft: Tel. +49 511 120 2000 (Mo - Fr von 9 - 17 Uhr)
Wirtschaft und Arbeit: Tel. +49 511 120 5757 (Mo - Fr von 8 - 20 Uhr)
21.03.2020
Änderung/ Ergänzung der Allgemeinverfügung des Landkreises Diepholz zur Beschränkung von sozialen Kontakten im öffentlichen Bereich angesichts der Corona-Epidemie und zum Schutz der Bevölkerung vor der Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 auf dem Gebiet des Landkreises Diepholz
Gemäß § 28 Absatz 1 Satz 2 Infektionsschutzgesetz (IfSG) in Verbindung mit § 2 Abs. 1 Nr. 2, § 3 Abs. 1 S. 1 NGöGD wird die Allgemeinverfügung vom 17.03.2020, geändert durch Allgemeinverfügung vom 18.03.2020 und 19.03.2020 zur Beschränkung von sozialen Kontakten im öffentlichen Bereich im Landkreis Diepholz wie folgt geändert/ergänzt:
- Restaurants, Speisegaststätten, Systemgastronomie, Imbisse und Mensen und dergleichen sind für den Publikumsverkehr zu schließen.
- Es gelten folgende Ausnahmen:
2a) die in Nr. 1 genannten Betriebe dürfen Leistungen, den Verkauf von Speisen und Getränken, im Rahmen eines Außerhausverkaufs für den täglichen Bedarf nach telefonischer oder elektronischer Bestellung erbringen,
2b) gleiches gilt für entsprechende gastronomische Lieferdienste.
- Der Verzehr ist innerhalb eines Umkreises von 50 Metern zu diesen Betrieben unzulässig. Aus hygienischen Gründen wird eine bargeldlose Bezahlung empfohlen.
- Diese Allgemeinverfügung gilt ab sofort bis einschließlich Samstag, den 18. April 2020. Eine Verlängerung ist möglich.
Homepage des Landkreis Diepholz.
20.03.2020
Corona-Hotline des Landes Niedersachsen eingerichtet
Die AOK Niedersachsen hat eine "Corona-Hotline des Landes Niedersachsen" eingerichtet. In der Zeit von Montag bis Freitag von 9 bis 18 Uhr können unter Tel. 0511 4505-555 Fragen rund um den Gesundheitsschutz und den neuen Coronavirus SARS-CoV-2 gestellt werden.
19.03.2020
Untersagung von Osterfeuern
Um einer weiteren Ausbreitung des Coronavirus entgegenzuwirken, wird das Abbrennen von Osterfeuern in diesem Jahr leider nicht möglich sein.
In den vergangenen Tagen fand zu dem weiteren Umgang mit der Corona-Krise eine Besprechung des Landkreises Diepholz mit allen Städten und Gemeinden des Landkreis Diepholz statt. Konsens war hierbei, dass alle Brauchtumsfeuer - wie Osterfeuer - eine öffentliche Veranstaltung darstellen, die in diesem Jahr nicht stattfinden kann.
Eine Veranstaltung in kleinem Kreis kommt deshalb ausdrücklich ebenfalls nicht in Frage, da hierbei die Öffentlichkeit nicht gänzlich ausgeschlossen werden kann.
Die Samtgemeinde Rehden bittet um Verständnis für diese Regelung, aber die Eindämmung der Corona-Pandemie hat absoluten Vorrang.
18.03.2020
Der Landkreis Diepholz hat heute nachfolgende Allgemeinverfügungen erlassen.
17.03.2020
Aufgrund der Corona-Pandemie ist das Rathaus der Samtgemeinde Rehden ab Dienstag, 17.03.2020 für den allgemeinen Besucherverkehr geschlossen.
Bitte überlegen Sie zunächst, ob Ihr Anliegen telefonisch oder per E-Mail geklärt werden kann. Sollte ein persönlicher Besuch im Rathaus unbedingt notwendig sein, vereinbaren Sie bitte einen Termin!
Da die Eingangstür derzeit geschlossen ist, melden Sie sich bitte telefonisch.
Bitte beachten Sie: Sollten Sie grippeähnliche Symptome (Fieber, Husten, Atemnot) haben, sich innerhalb der letzten 14 Tage in einem Risikogebiet aufgehalten haben oder innerhalb der letzten 14 Tage Kontakt zu einem Coronaviruserkrankten gehabt haben, dürfen Sie das Rathaus nicht betreten!
Dies geschieht als Vorsorgemaßnahme, um die Verbreitung des Coronavirus zu verlangsamen bzw. Infektionsketten zu unterbrechen. Diese Regelung gilt zunächst bis auf Weiteres
13.03.2020
Unterrichtsausfall, Kitaschließungen und Absage von Veranstaltungen
Aufgrund der derzeitigen Lage im Hinblick auf die Ausbreitung des Coronavirus bleiben in Niedersachsen ab Montag, 16. März bis einschließlich Samstag, 18. April alle Schulen, Kindertageseinrichtungen, Horte und Einrichtungen der erlaubnispflichtigen Kindertagespflege geschlossen.
Eine Ausnahme bilden Abiturientinnen und Abiturienten, für diese findet der Unterricht ab dem 15.04.2020 wieder statt.
Für Beschäftige aus den Bereichen Pflege, Gesundheit, Medizin und öffentliche Sicherheit wie Polizei, Justiz, Rettungsdienste, Feuerwehr und Katastrophenschutz, sowie zur Aufrechterhaltung der Daseinsvorsorge soll eine Notbetreuung für Schülerinnen und Schüler bis maximal Schuljahrgang 8 in Schulen angeboten werden. Auch in Kindertagesstätten können Notgruppen gebildet werden. Diese Notbetreuung soll in kleinen Gruppen stattfinden und auf das notwendige Maß begrenzt werden.
11.03.2020
Informationen für Unternehmen
Aktuelle Hinweise vom Bund, Land und Kammern weiterlesen
03.03.2020
Empfehlungen für Bürgerinnen und Bürger