Rund 1 % der Menschen in Deutschland werden nach einem mathematischen Zufallsverfahren ausgewählt. Die Daten helfen z.B. dabei, Bedürfnisse unserer Bevölkerung besser zu erkennen und gezielt zu unterstützen (z. B. Kinder, ältere Menschen, Arbeitslose). Dazu informiert das Landesamt für Statistik Niedersachsen.
Hier Informationen des Landesamtes für Statistik:
Bedeutung des Mikrozensus
Die Ergebnisse des Mikrozensus sind von erheblicher Bedeutung für Politik und Gesellschaft. Der Mikrozensus liefert jährlich Daten zur Bevölkerungsstruktur sowie zur sozialen und wirtschaftlichen Lage der Haushalte. Diese Kenntnisse sind beispielsweise Voraussetzung für eine effektive Förderung gerade solcher Bevölkerungsgruppen, die in besonderem Maße der staatlichen Unterstützung und Fürsorge bedürfen (z.B. Kinder, kranke oder ältere Menschen, Erwerbslose u.a.m.).
Was wird gefragt?
Erfragt werden u.a. allgemeine Angaben (z.B. Geschlecht, Geburtsjahr, Familienstand), Angaben zur Erwerbstätigkeit und einer evtl. Arbeitssuche, Angaben zur Aus- und Weiterbildung, Angaben zum Lebensunterhalt sowie im vierjährlichen Wechsel Angaben zur Wohnsituation, zur Krankenversicherung, zum Pendlerverhalten und zur Gesundheit.
Wie wird ausgewählt?
Für die Befragung wird in jedem Jahr nach einem mathematischen Zufallsverfahren 1% der Bevölkerung in Deutschland ausgewählt. Dieses Zufallsprinzip bei der Auswahl ist entscheidend dafür, dass aus den Angaben dieser Stichprobe auf die für die gesamte Bevölkerung zutreffenden Verhält-nisse geschlossen werden kann. Hierfür ist es jedoch notwendig, dass die Auswahlanordnung genau eingehalten wird; so kann Ihr Haushalt nicht gegen einen anderen ausgetauscht werden: Ihre Mitarbeit ist erforderlich.
Keine Befreiung von der Auskunftspflicht
Der Mikrozensus ist eine amtliche Erhebung, bei der der Gesetzgeber im Mikrozensusgesetz (MZG) für den überwiegenden Teil der Fragen eine Auskunftspflicht festgesetzt hat. Der Auskunftspflicht unterliegen alle Personen, die in der ausgewählten Wohnung einen Wohnsitz haben. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass eine Befreiung von der Auskunftspflicht grundsätzlich nicht möglich ist.
Es kommt auf jede Auskunft an, auch auf die der älteren Mitbürgerinnen und Mitbürger
Bei dem geringen Stichprobenumfang wird jede Auskunft benötigt, wenn die hochgerechneten Ergebnisse die wahren Verhältnisse in der Bevölkerung widerspiegeln sollen. Bei nicht mehr Erwerb-stätigen, besonders bei älteren Personen, fallen umfangreiche Fragenblöcke weg, etwa zur gegenwärtigen Erwerbstätigkeit und zur Arbeitssuche.
Weitere Informationen zum Mikrozensus
Weiter Informationen finden Sie auf den Internetseiten des LSN (www.statistik.niedersachsen.de/mikrozensus). Dort sind auch Musterfrage-bögen, Gesetzesgrundlagen sowie abrufbar. Auch im Erhebungsportal unter www.mikrozensus.de finden Sie nähere Informationen zum Mikrozensus (mehrsprachig), unter anderem in Form eines kurzen Info-Videos.
