Die Aufgabe der Schiedsperson besteht darin, zur Vermeidung gerichtlicher Auseinandersetzungen, kleinere Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten zivilrechtlicher und strafrechtlicher Art zu schlichten und durch Abschluss eines entsprechend zu protokollierenden Vergleiches zu beenden. Die Schiedsperson wird in vielfältigen Bereichen tätig, z. B. in Nachbarschaftsangelegenheiten, bei der Beachtung von Hausordnungen, bei Schmerzensgeld oder sonstigen Schadensersatzansprüchen, aber auch in Fällen leichter Körperverletzung, des Hausfriedensbruches, der Beleidigung oder der Sachbeschädigung.
Das Ehrenamt der Schiedsfrau oder des Schiedsmannes kann von Bürgerinnen und Bürgern übernommen werden, die
· das 25. Lebensjahr vollendet haben,
· das 75. Lebensjahr noch nicht vollendet hat,
· die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter besitzen,
· nicht durch gerichtliche Anordnung in der Verfügung über ihr Vermögen beschränkt sind und im Bereich der Samtgemeinde Rehden wohnhaft sind.
Schiedspersonen müssen nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein. Spezielle Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. Menschenkenntnis, einige Lebenserfahrung, viel Geduld, psychische Belastbarkeit und die Fähigkeit zum Abfassen von schriftlichen Vergleichsprotokollen sollten jedoch vorhanden sein.
Zudem sollte die Bereitschaft bestehen, regelmäßig an Aus- und Fortbildungsveranstaltungen teilzunehmen, da Schiedspersonen für ihre Tätigkeit geschult und laufend weitergebildet werden. Die Kosten hierfür werden von der Samtgemeinde Rehden übernommen.
Die ehrenamtlichen Schiedspersonen werden vom Rat der Samtgemeinde Rehden für eine Amtszeit von 5 Jahren gewählt. Die Wahl bedarf der Bestätigung durch die Leitung des Amtsgerichts Diepholz. Den Schiedspersonen wird eine Aufwandsentschädigung gezahlt, ihre Arbeit unterliegt der Aufsicht des Amtsgerichtes Diepholz.
Bürgerinnen und Bürger, die an der Ausübung des Ehrenamtes der Schiedsperson interessiert sind, können sich bis zum 30.04.2026 schriftlich mit Angaben von
· Name, Vorname, Geburtsname
· Anschrift
· Geburtstag, Geburtsort
· Beruf
· Telefon, eventuell Fax, soweit vorhanden: E-Mail-Adresse
bei der Samtgemeinde Rehden, Fachdienst Bügerdienste, Schulstraße 20, 49453 Rehden oder per E-Mail: ordnungsamt@rehden.de bewerben.
Der formlosen Bewerbung ist ein tabellarischer Lebenslauf beizufügen. Es können auch weitere Unterlagen beigefügt werden, die zusätzliche Auskünfte über die Befähigung und fachliche Eignung der Bewerberin oder des Bewerbers geben.
Für Auskünfte steht Ihnen Herr Hardemann, Telefon: 05446-209123 gerne zur Verfügung.
Weitere Informationen zum Thema Schiedsamt finden Sie auch hier: www.schiedsamt.de

