Amtliche Bekanntmachung
Bauleitplanung der Gemeinde Hemsloh
„Außenbereichssatzung Kellenberg“
Der Rat der Gemeinde Hemsloh hat in seiner Sitzung am 29.04.2026 beschlossen die „Außenbereichssatzung Kellenberg“ gemäß § 2 Abs. 1 i.V.m. §35 Abs. 6 Baugesetzbuch (BauGB), in der Fassung der Bekanntmachung vom 3.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Art. 5 G zur Beschleunigung des Ausbaus von Geothermieanlagen, Wärmepumpen und Wärmespeichern sowie zur Änd. des BauGB und des BImSchG vom 22.12.2025 (BGBl. 2025 I Nr. 348), aufzustellen.
Der Ratsbeschluss zur Aufstellung der „Außenbereichssatzung Kellenberg“ wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB bekannt gemacht.
Der Rat der Gemeinde Hemsloh hat in seiner Sitzung am 29.04.2026 beschlossen, den Entwurf der „Außenbereichssatzung Kellenberg“ gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) im Internet zu veröffentlichen und öffentlich auszulegen. Die Außenbereichssatzung wird gemäß § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren aufgestellt.
Der Entwurf der „Außenbereichssatzung Kellenberg“ samt Erläuterungstext liegt in der Zeit vom
26.05.2026 bis einschl. 30.06.2026
im Rathaus der Samtgemeinde Rehden, Schulstr. 20, 49453 Rehden, Fachdienst Bauwesen, montags bis donnerstags von 8.30 bis 12.00 Uhr, montags bis mittwochs von 14.30 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 14.30 bis 18.00 Uhr und freitags von 8.30 bis 12.30 Uhr sowie nach besonderer Vereinbarung zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Zusätzlich ist der Entwurf der Außenbereichssatzung im Internet unter www.rehden.de, Rubrik „Wirtschaft“, „Aktuelle Bauleitplanverfahren“ in der Zeit vom 26.05.2026 bis einschl. 30.06.2026 einsehbar.
Während der Auslegungsfrist können Bedenken und Anregungen vorgebracht werden. Die Abgabe von Stellungnahmen ist gem. § 3 Abs. 2 S. 4 Nr. 2 BauGB möglichst elektronisch an die Gemeinde Hemsloh zu übermitteln, kann bei Bedarf aber auch auf anderem Wege abgegeben werden.
Die Veröffentlichung im Internet und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird hiermit bekannt gemacht; gleichzeitig werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beteiligt.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bleiben bei der Beschlussfassung über die Außenbereichssatzung unberücksichtigt.
Die Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches ist in der nachfolgenden unmaßstäblichen Übersichtskarte dargestellt.
Gemeinde Hemsloh
„Außenbereichssatzung Kellenberg“
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit der Datenschutzgrundverordnung (Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e, DSGVO) und dem Niedersächsischen Datenschutzgesetz (NDSG). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt 'Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO)', welches mit ausliegt.
Hemsloh, den 13.05.2026 Gemeinde Hemsloh
Der Gemeindedirektor
Kiene
Hinweis: Ebenfalls erfolgt eine Beteiligung über das BIL-Portal auf „www.bil-leitungsauskunft.de“. Die Stellungnahme kann auch direkt über das BIL-Portal abgegeben werden.



