Hiermit ist eine eingetragene Lebenspartnerschaft gemeint. Für Personen, deren Ehe noch nicht beurkundet, aber eine standesamtliche Trauung angemeldet ist, genügt für die Anerkennung die Eheanmeldung. Keine Lebenspartnerschaft in diesem Sinne ist ein auch längeres Zusammenleben gleich- oder verschiedengeschlechtlicher Personen im selben Haushalt, ohne verheiratet zu sein bzw. die Trauung angemeldet zu haben.